Bewegung und Sport

Befreiung vom Sportunterricht

Bei Vorlage einer schriftlichen Mitteilung der Erziehungsberechtigten kann eine Befreiung für einzelne Stunden vom Turnunterricht erfolgen. Eine Befreiung vom Sportunterricht für längere Zeit kann nur nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung erfolgen. Dies gilt auch für Outdoor-Aktivitäten.

Verhalten im Turnsaal

Das Betreten des Turnsaal und der Geräteräume und das eigenmächtige Benutzen von Sportgeräten sind verboten.

Sportkleidung

Entsprechende Sportkleidung ist zu tragen. Vergessen der Sportkleidung und die Nichtteilnahme am Sportunterricht ohne ärztliche Bestätigung fließen auch in die Leistungsbeurteilung mit ein.

Schmuck und Brille

Uhren und Schmuck (auch Piercings usw.) sind wegen Verletzungsgefahr vor dem Unterricht abzulegen. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.

Im Sportunterricht sind unzerbrechliche Brillen („Sportbrillen“) zu tragen. Die Schule haftet nicht für Beschädigungen!

 

Wertsachen dürfen nicht in den Garderoben verbleiben. Sie müssen im Spind versperrt werden.